II. Preise u. Zahlungsbedingungen
1. Unsere Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht ausdrücklich Festpreise angegeben worden sind. Unsere Preise verstehen sich in EURO Frei Frachtführer Werk Greven (FCA INCOTERMS 2020) zzgl. etwaiger Montagekosten Fracht und Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde sowie zuzüglich der jeweils bei Leistungsausführung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Wir sind berechtigt, die Listenpreise nach Abschluss des Kaufvertrages zu erhöhen, wenn sich die Preise für Material und / oder Lohn / Gehalt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erhöhen und zwischen Bestellung und Lieferabruf ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt.
3. Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile auf keinen Fall verbindlich.
4. Unsere Rechnungen sind in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme sofort ohne jeden Abzug netto Kasse zahlbar und fällig.
5. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
7. Zahlt der Kunde nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages oder eines eingeräumten Zahlungsziels, so gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Kunde hat eine Geldschuld während des Verzuges mit Jahreszinsen in Höhe von 9 % -Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
8. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns nach Vertragsabschluss andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in einem für die Geschäftsbeziehung bedeutsamen Maße in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, und zwar auch dann, wenn wir Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleis¬tung nicht nach, können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere kein Lieferanspruch, gegen uns zu.
10. Unsere Warenpräsentation im Webshop stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung, im Webshop eine Onlinebestellung von Waren zu tätigen.
11. Die Onlinebestellung in unserem Webshop stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn eine solche Bestellung aufgegeben wird, erhält der Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Besteller versenden und den Versand gegenüber dem Besteller mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
12. Die von uns akzeptierte Zahlweise im Onlineshop https://tgu-shop.com erfolgt wahlweise mittels Rechnung per Vorkasse, Paypal Plus und nach erfolgter Freischaltung mittels Rechnung und individuell vereinbarten Zahlungszielen
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung.
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiede Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Nach Abgabe der Bestellung in unserem Webshop "https://tgu-shop.com" werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.
III. Lieferzeit/Lieferverzögerung
1. Liefertermine oder -fristen sind mindestens in Textform zu vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die Vereinbarung zustande kommt. Sie beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Ist die Lieferung nach Planungsunterlagen des Kunden vereinbart, so beginnen die Lieferfristen nicht vor Übergabe der vollständigen Planungsunterlagen.
Nach Vertragsabschluss vereinbarte Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten und -obliegenheiten des Kunden voraus.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten, deren Lieferanten eintreten oder seitens unseres Kunden eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Wenn die Behinderung gemäß vorstehender Ziffer 2 länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde wegen solcher Umstände vom Vertrag zurück, so haben wir Anspruch auf Ersatz unserer für die Vertragsdurchführung gemachten Aufwendungen. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4. Auf die in Ziffern 2. und 3. genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich vom Eintritt dieser Ereignisse benachrichtigen.
5. Geraten wir bei einem vereinbarten Liefertermin in Lieferverzug, so kann der Kunde uns nach einer schriftlichen Mahnung eine angemessene weitere Frist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf der weiteren Frist und aller sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.
6. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
7. Teilleistungen und Teillieferungen dürfen wir bewirken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
1. Unsere Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich, falls nicht ausdrücklich Festpreise angegeben worden sind. Unsere Preise verstehen sich in EURO Frei Frachtführer Werk Greven (FCA INCOTERMS 2020) zzgl. etwaiger Montagekosten Fracht und Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde sowie zuzüglich der jeweils bei Leistungsausführung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Wir sind berechtigt, die Listenpreise nach Abschluss des Kaufvertrages zu erhöhen, wenn sich die Preise für Material und / oder Lohn / Gehalt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erhöhen und zwischen Bestellung und Lieferabruf ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten liegt.
3. Bestätigte Preise eines Auftrages sind für Nachbestellungen gleichartiger Teile auf keinen Fall verbindlich.
4. Unsere Rechnungen sind in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme sofort ohne jeden Abzug netto Kasse zahlbar und fällig.
5. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
7. Zahlt der Kunde nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages oder eines eingeräumten Zahlungsziels, so gerät er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Kunde hat eine Geldschuld während des Verzuges mit Jahreszinsen in Höhe von 9 % -Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachzuweisenden Verzugsschadens bleibt uns ausdrücklich vorbehalten.
8. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns nach Vertragsabschluss andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in einem für die Geschäftsbeziehung bedeutsamen Maße in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, und zwar auch dann, wenn wir Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleis¬tung nicht nach, können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche, insbesondere kein Lieferanspruch, gegen uns zu.
10. Unsere Warenpräsentation im Webshop stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine unverbindliche Aufforderung, im Webshop eine Onlinebestellung von Waren zu tätigen.
11. Die Onlinebestellung in unserem Webshop stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn eine solche Bestellung aufgegeben wird, erhält der Besteller eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Besteller nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir das bestellte Produkt an den Besteller versenden und den Versand gegenüber dem Besteller mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
12. Die von uns akzeptierte Zahlweise im Onlineshop https://tgu-shop.com erfolgt wahlweise mittels Rechnung per Vorkasse, Paypal Plus und nach erfolgter Freischaltung mittels Rechnung und individuell vereinbarten Zahlungszielen
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung.
Im Rahmen des Zahlungsdienstes PayPal Plus bieten wir Ihnen verschiede Zahlungsmethoden als PayPal Services an. Nach Abgabe der Bestellung in unserem Webshop "https://tgu-shop.com" werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Dort können Sie Ihre Zahlungsdaten angeben und die Zahlungsanweisung an PayPal bestätigen.
III. Lieferzeit/Lieferverzögerung
1. Liefertermine oder -fristen sind mindestens in Textform zu vereinbaren. Lieferfristen beginnen mit dem Tage, an dem die Vereinbarung zustande kommt. Sie beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Ist die Lieferung nach Planungsunterlagen des Kunden vereinbart, so beginnen die Lieferfristen nicht vor Übergabe der vollständigen Planungsunterlagen.
Nach Vertragsabschluss vereinbarte Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen.
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten und -obliegenheiten des Kunden voraus.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten, deren Lieferanten eintreten oder seitens unseres Kunden eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Wenn die Behinderung gemäß vorstehender Ziffer 2 länger als 2 Kalendermonate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde wegen solcher Umstände vom Vertrag zurück, so haben wir Anspruch auf Ersatz unserer für die Vertragsdurchführung gemachten Aufwendungen. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4. Auf die in Ziffern 2. und 3. genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich vom Eintritt dieser Ereignisse benachrichtigen.
5. Geraten wir bei einem vereinbarten Liefertermin in Lieferverzug, so kann der Kunde uns nach einer schriftlichen Mahnung eine angemessene weitere Frist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Erst nach fruchtlosem Ablauf der weiteren Frist und aller sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ansonsten kann der Käufer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen.
6. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
7. Teilleistungen und Teillieferungen dürfen wir bewirken, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.